BVfK - Wochenendticker 2. März 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Gebrauchtwagen AWARD 2019: 3. Platz für BVfK-Mitglied!

 

BVfK-Laudatio Auto Empire: „Ehrlich fährt am längsten!“

 

Deutscher Remarketing Kongress: Start-Ups mit Innovationen.

 

Der Deutschen Umwelthilfe droht Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

 

BVfK-Unabhängigkeitserklärung Teil 38: Offpage-SEO – besseres Ranking durch Dritte.

 

Autohändler in Geiselhaft: BVfK kritisiert BGH-Feststellungen gegen Autohandel zur Schummelsoftware.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Anmerkungen zur BGH-Stellungnahme zur Manipulationssoftware.

 

AUTORECHTSTAG - AKTUELL: Aktueller geht es nicht!

 

Mitgliederinformationen zum Deutschen Autorechtstag  2019.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

das BVfK-Mitglied Auto Empire zählt zu den drei besten Gebrauchtwagenhändlern in Deutschland. Zu diesem Urteil kam eine aus Vertretern des Fachmagazins Gebrauchtwagen Praxis, der Real Garant, der DEKRA und der Santander Bank bestehende Jury, die zuvor bundesweit über 60 Bewerberbetriebe abgeklappert und auf Herz und Nieren überprüft hatte.

Dabei spielten die Präsenz im Internet und vor Ort, die internen Prozesse und Abläufe wie auch der wirtschaftliche Erfolg der Unternehmen eine wesentliche Rolle. Gebrauchtwagen Praxis-Chefin Silvia Lulei war bei der Vorstellung und dem Bericht über ihre persönlichen Eindrücke von Auto Empire so begeistert, dass viele Veranstaltungsteilnehmer erwartet hatten, dass die Brüder Acikgöz aus dem hessischen Butzbach ganz oben auf dem Siegertreppchen stehen würden.

Dass sich dann allerdings mit Auto Bierschneider aus Mühlhausen und Auto Hoffmann aus Regensburg zwei Autohausgruppen bei der Preisverleihung am 25. Februar in Würzburg auf den Plätzen eins und zwei wiederfanden, die eigentlich mehr dem Vertragshandel und nicht im klassischen Gebrauchtwagenhandel zuzuordnen sind, ist bemerkenswert.

Jedenfalls ist nicht nur festzustellen, dass es immer mehr freie Händler gibt, die sich professionalisieren, sondern auch, dass sich die Gebrauchtwagenabteilungen der Vertragshändler immer mehr Anregungen bei erfolgreichen freien Händlern suchen.

Das sollte uns wachsam werden lassen, wenngleich nicht dazu führen, dass man nun akribisch versucht, alles zu kopieren, was andere scheinbar erfolgreicher macht. Denn bei genauerer Betrachtung kommt man oft zur Erkenntnis, dass es Punkte gibt, bei denen man sagen muss, dass ein Unternehmen nicht deswegen, sondern dennoch erfolgreich ist.

Worum geht es also: am Anfang eines jeden Autohandels steht bekanntermaßen immer der erfolgreiche Einkauf. Allerdings kann es auch gelingen, mit guten und bekannten Namen sowie professioneller Performance dann Geld zu verdienen, wenn man nicht die günstigsten Einkaufsquellen hat.

Eines dürfte auf jeden Fall immer unverzichtbarer werden: Optimal organisierte und digitalisierte Abläufe wie auch eine breit aufgestellte werbliche Präsentation unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten - nicht nur im Internet.

Das alles beherrscht Auto Empire offensichtlich sehr gut und allerdings auch nur deshalb, da hier mit hohem persönlichen Einsatz, großen finanziellen Investitionen und konsequenter Zielausrichtung gearbeitet wird.

Wie bei BVfK-Mitgliedern üblich, kann der neugierige Kollege sicherlich von den Brüdern Acikgöz viel von dem erfahren, was das Geheimnis ihres Erfolges ausmacht. Jedenfalls wäre dies zu empfehlen, wenn man weiterkommen will auf dem Weg zum alles entscheidenden Ziel:

Alles Gute für meinen Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

(Foto oben: strahlende Sieger - die  Brüdern Acikgöz samt Team, Juri und Laudator. Quelle: Vogel Verlag, Würzburg)

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BVfK-Laudatio Auto Empire:

 

„Ehrlich fährt am längsten!“

Von Ansgar Klein:

„… Auch im Autohandel kann es klappen: Ehrlich währt am längsten!
Oder noch passender: Ehrlich fährt am längsten!

Das ist auch das Motto des BVfK, der Händlervereinigung, die genau solche Kaufleute fördert und konsequenterweise Schummler und Betrüger bekämpft, deren Existenz wir nicht leugnen können.

Auto Empire ist der lebende, ja blühende Beweis dafür, dass BVfK-Grundsätze keine Lippenbekenntnisse sind und es auch wirklich funktioniert, nämlich das, wofür man ja arbeitet und sich auch nicht schämen muss:

Dass am Ende etwas übrigbleibt und davon möglichst viel!..."

Hier geht es zum Volltext der Laudatio: >>> BVfK-Laudatio Auto Empire GW-Award 2019

Bild oben: Website www.auto-empire.de 

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Deutscher Remarketing Kongress: Start-Ups mit Innovationen.

am 26. Februar 2019 traf sich die Branche auf dem Deutschen Remarketing Kongress, um sich über Trends & Aktuelles im Gebrauchtwagengeschäft auszutauschen. Im Fokus stand das Motto "Mehr Power für Superhelden - Innovationen, Lösungen und Networking für Gebrauchtwagenhändler".  

Der Kongress wurde durch die REMa Expo, Deutschlands größte Fachausstellung für Automotive Remarketing ergänzt.

Beim Besuch der Aussteller konnte man sich über neue Entwicklungen informieren oder auch bestehende Kontakte ausbauen. Bemerkenswert die digitalen Preis Auszeichnung Systeme von Visi-One (www.visi-one.com) und insbesondere die Fotobox von Twinner.

Jeder möge selbst beurteilen, ob er bereit ist, pro Ausstellungsfahrzeug mehr als 200 € zu investieren, um die Preise immer zeitnah der aktuellen Nachfragesituation anzupassen. Beispiel des Herstellers: „Wenn sich im Frühjahr die ersten Sonnenstrahlen zeigen, kann man die Cabrios sicherlich auch für ein paar 100 € mehr verkaufen.“

Auf jeden Fall dürften Lösungen zur optimalen Fotografie der Fahrzeuge von innen und außen interessant sein, denn die optische Präsentation entscheidet besonders im Internet maßgeblich über den Verkaufserfolg. Das Unternehmen Twinner (www.twinner.com)  hat hier ein Konzept entwickelt, bei dem die in Form eines Zeltes realisierte Fotobox nicht nur den eigenen Unternehmenszwecken dient, sondern auch Kollegen oder sogar Privatleuten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt wird. Die Besonderheit: Es geht nicht nur um schöne Bilder, sondern auch um eine komplette optische Bestandsaufnahme, in die auch der Unterboden einbezogen wird. Selbst die Profiltiefe der Reifen wird gemessen.

Wir meinen, das klingt interessant und passt sehr gut in die BVfK-Philosophie, bei der ist ja bekanntermaßen um Transparenz und Genauigkeit geht. Insofern könnte ein solches System auch Teil der Entwicklung der BVfK-Ankaufsplattform (www.bvfk-fahrzeugankauf.de) werden, zu deren Zielen ja auch gehört, den Prozess soweit zu digitalisieren, dass das BVfK-Mitglied nur zum Schluss bei der physischen Übergabe tätig werden muss.

Zu den Ausstellern zählte auch die zunehmend an Bedeutung gewinnende Plattform www.heycar.de. Zwischen BVfK und Heycar wurden in Würzburg nun intensivere Gespräche verabredet.

IT-Start-Ups präsentieren:

Neben der traditionellen Ausstellung gab es auch eine Start-up-Area, auf der junge Unternehmen ihre innovativen Produkte und Dienstleistungen präsentierten. Die Teilnehmer konnten per Online-Voting über die Präsentationen der Start-ups abstimmen. Hier das Ergebnis:

1. Platz: BOTfriends GmbH 1 / MGS

2. Platz: autengo – Gebrauchtwagenheld GmbH

3. Platz: Vireso GmbH

4. Platz: BOTfriends GmbH 1 / Empire

5. Platz: Lafita GbR

(Bild oben: Die Start-Ups warten gespannt auf das Ergebnis des Teilnehmervotings)

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Der Deutschen Umwelthilfe droht Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac durch den Bundesfinanzhof fühlen sich die Kritiker der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bestärkt. "Das Urteil wird sicherlich eine Rolle bei der weiteren Bewertung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe spielen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger, dem "Handelsblatt".

Hier geht es zum vollständigen Artikel bei n-tv: n-tv: Umwelthilfe droht Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Unabhängigkeitserklärung Teil 38: Offpage-SEO – besseres Ranking durch Dritte.

Neben den Maßnahmen, die Sie selbst durchführen, wie z.Bsp. für qualitativ hochwertigen Content zu sorgen, darf auch das Offpage-SEO nicht aus dem Auge gelassen werden.

Offpage-SEO beinhaltet alle Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Rankings, die durch Dritte und nicht von Ihnen Sie selbst durchgeführt werden.

Blogging

Dazu gehört das Blogging, also Beiträge von Gastbesuchern, die Ihre Inhalte kommentieren.  Dabei ist es natürlich wichtig, einen sehr guten Content zu liefern und diesen auch gut auffindbar zu generieren. Treffende Keyword-Phrasen und eine gute Keyword-Dichte sind zum Beispiel einige Faktoren, die die Auffindbarkeit beeinflussen.

Teilbare Inhalte

Machen Sie Ihre Inhalte teilbar, z.Bsp. durch Buttons, die das Sharing in social-Networks ermöglichen oder eine Tweet-Funktion.

Teilen Sie Ihre Beiträge auch selbst in anderen Netzwerken um die öffentliche Reputation zu stärken. Auch eine gute Beziehung zu bereits bekannten Größen in der Szene helfen dabei, die eigenen Inhalte besser zu streuen und die richtige Zielgruppe anzusprechen.

Backlinks

Mit teilbarem Content  schaffen Sie wichtige Backlinks quer durchs ganze Netz verteilt, die auf Ihre Seite verweisen und den Suchmaschinen somit zu verstehen geben, dass an dieser Stelle fachliche Qualität geliefert wird. Crawler messen anhand der Backlinks die Qualität und Führungsrolle eines Anbieters von bestimmten Inhalten und belohnen das mit einer besseren Auffindbarkeit/Ranking.

Beobachten Sie ihre Mitbewerber und überprüfen Sie auch die Streuung Ihrer eigenen Beiträge anhand von Backlink-Tools wie AHREFS oder WISE.  Somit lässt sich der Content auch besser an die gewünschten Zielgruppen ausrichten.

Marcel Manthey, BVfK-IT-Abteilung

m.manthey@bvfk.de

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Autohändler in Geiselhaft: BVfK kritisiert BGH-Feststellungen gegen Autohandel zur Schummelsoftware.

B V f K - P R E S S E M E L D U N G:

• BGH nimmt Handel in Geiselhaft, da er machtlos gegen die Hersteller ist.
• Auf dem Rücken der Autohändler wird ausgetragen, was gegen VW und andere nicht gelingt.
• Händler haften unverschuldet. Viele haben keinen Hersteller im Rücken.
• BGH bricht mit Grundsätzen zur Ersatzlieferung. BVfK: Man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen.
• Kostenloser Tausch gebraucht gegen neu ist unverhältnismäßig

>>> Hier geht es zur vollständigen BVfK-Pressemeldung vom 1. März 2019 zum BGH-Hinweisbeschluss "Schummelsoftware"

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Anmerkungen zur BGH-Stellungnahme zur Manipulationssoftware.

In einem kürzlich erfolgten Hinweisbeschluss hat der VIII. Zivilsenat des BGH nach vorläufiger rechtlicher Beurteilung darauf hingewiesen, „dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte“.

Zur Begründung wurde vom BGH angeführt, dass bei den betroffenen Fahrzeugen die „latente“ Gefahr einer drohenden Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung am Straßenverkehr zuständige Behörde bestehe und es damit an einer Eignung für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte.

Beide Vorinstanzen haben die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Fahrzeugtyp (VW Tiguan der ersten Generation) nicht mehr hergestellt werde und es dem Verkäufer daher unmöglich sei, ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug zu liefern.

Der BGH ist hier anderer Auffassung und bejaht grundsätzlich die Möglichkeit einer Ersatzlieferung, auch dann, wenn das jeweilige Fahrzeug aufgrund eines Modelwechsels nicht mehr produziert wird und somit nicht mehr beschafft werden kann.  

BVfK Anmerkung:

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die in dem Beschluss vom BGH vertretene Auffassung sich auf die Fallkonstellation bezieht, wo Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen explizit gegen den verkaufenden Händler und nicht gegen den Hersteller vorgehen.

Hierbei nimmt der BGH zu zwei Rechtsfragen (vorläufig) Stellung. Er geht bei Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem Sachmangel aus und ist der Auffassung, dass der Anspruch des Käufers auf Lieferung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil das ursprünglich erworbene Fahrzeug aufgrund eines Modellwechsels nicht mehr hergestellt wird.

Der BGH verliert hingegen kein Wort darüber, ob dem Hersteller des Fahrzeugs eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden kann. Insofern lassen sich die Ausführungen des BGH größtenteils nicht auf die laufenden Verfahren, die sich direkt gegen den Hersteller richten, übertragen.

In der derzeitigen Praxis dürfte sich nicht viel ändern, außer dass falsche Verbrauchererwartungen zu vermeidbaren Auseinandersetzungen führen, die von einigen Medien und fragwürdigen Anwaltskanzleien bewusst angeheizt werden. Zum einen bejahen bereits fast alle unteren Instanzen bei Fahrzeugen, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, einen Sachmangel. Zum anderen besteht hier die Besonderheit, dass dem genannten Beschluss eine Klage auf Ersatzlieferung eines neuen Fahrzeugs zugrunde liegt und der BGH sich demzufolge auch nur auf Fragen, die sich auf diese Konstellation beziehen, äußert. Der Großteil der derzeit laufenden Klageverfahren ist aber nicht auf eine Ersatzlieferung, sondern auf eine Rückabwicklung gerichtet. Fragen zur Rückabwicklung sind bis heute aber gerade nicht höchstrichterlich entschieden worden.

Aber selbst, wenn es jetzt mehrfach zu Klagen auf Ersatzlieferung kommen sollte, sind solche Verfahren kein Selbstläufer, sondern nach wie vor mit erheblichen Prozessrisiken verbunden. Denn gerade beim Gebrauchtwagenhandel bestehen nach wie vor gute Argumente, eine Ersatzlieferung auch weiterhin als „unmöglich“ zu werten. Auch wenn der BGH in seinem Beschluss eine Ersatzlieferung bei einem Modellwechsel grundsätzlich für möglich erachtet, hat der Händler im Einzelfall immer noch die Option, die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern.

Die Auffassung des BGH zur Frage der möglichen Ersatzlieferung empfinden wir durchaus überraschend. Denn bisher konnte man davon ausgehen, dass eine Ersatzlieferung nur dann in Betracht kommt, wenn das mangelhafte Fahrzeug auch gegen ein gleichwertiges und gleichartiges Alternativfahrzeug getauscht werden kann. Hiervon weicht der BGH nun mit möglicherweise weitreichenden Folgen nicht nur für den Kauf von Neuwagen, sondern auch für den von Gebrauchtwagen ab, da er die Auffassung vertritt, ein „identisches“ Fahrzeug sei gerade nicht erforderlich.

Ebenso kann die Argumentation des BGH, dass eine Sache auch dann mangelhaft sein soll, wenn lediglich die „Gefahr einer Betriebsuntersagung“ besteht, nicht ganz nachvollzogen werden. Denn eine solche Situation dürfte nach Auffassung und Erfahrung des BVfK bei manipulierten Dieseln eher unwahrscheinlich sein. Eine solche dürfte, wenn überhaupt, nur dann in Betracht kommen, wenn der jeweilige Käufer der behördlichen Aufforderung zur Nachrüstung nicht nachkommt, was sicherlich nicht dem verkaufenden Händler zur Last gelegt werden kann.

Die BVfK-Rechtsabteilung begleitet eine große Zahl von BVfK-Mitgliedern auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der so genannten Schummelsoftware und steht sowohl im Rahmen der im Mitgliedsbeitrag beliebig oft enthaltenen Ersteinschätzung, als auch für die Folgebearbeitung und bei der Begleitung gerichtlicher Auseinandersetzungen gerne und kompetent zur Verfügung.

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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AUTORECHTSTAG-AKTUELL: Aktueller geht es nicht!

von Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt

Sie alle haben die Nachricht vom 22.1.2019 gehört oder gelesen: Ein mit unzulässiger Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug ist mangelhaft und die Ersatzlieferung trotz Modellwechsels nicht unmöglich. Das ist die Rechtsansicht des BGH, dargelegt in einem umfangreichen, zur Veröffentlichung vorgemerkten Hinweisbeschluss des VIII. Zivilsenats, dem unser Referent zum Autokauf- und Leasingrecht Dr. Ralph Bünger angehört.

Er wird uns zu diesem spektakulären Fall gewiss einiges zu berichten haben. Welche Folgen sich aus der höchstrichterlichen Stellungnahme für die zahlreichen „Manipulationsprozesse“ ergeben, die bei Instanzgerichten anhängig sind, ist zurzeit noch weitgehend unklar. Volkswagen, die beklagte Partei, wiegelt ab. Die Niederlage wiegt allerdings schwer für den größten deutschen Autobauer, weil sein tragendes Argument, die unzulässige Abschalteinrichtung sei kein Sachmangel, ein für allemal hinfällig ist. Daran werden sich Instanzgerichte halten. Doch trotz dieses höchstrichterlichen Präjudizes sind die zahlreichen Direkt- und Musterklagen damit keineswegs erledigt. Es bleiben viele offen Fragen, wie etwa zu den Auswirkungen auf die Software-Updates und zur Verweigerung der Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten.

Neue Maßnahmen gegen Temposünder. Ihnen ist Ihnen wahrscheinlich auch nicht entgangen, dass die erste streckenbasierte Geschwindigkeitskontrolle kürzlich nahe Hannover in Betrieb genommen wurde. Wie funktioniert die Anlage, was sind ihre Stärken und wo liegen die Schwachpunkte? Das sind Fragen, die auf die Anwälte jetzt zukommen. Der Deutsche Autorechtstag schätzt sich glücklich, für dieses brandaktuelle Thema kurzfristig Prof. Michael Brenner von der Friedrich Schiller Universität Jena gewinnen zu können. Die hierfür erforderliche Zeit wurde durch eine Kürzung des Beitrags zur Energiekennzeichnungsverordnung eingespart, weil sich das Gesetzesvorhaben in Verzug befindet.

Ende der fiktiven Schadensabrechnung? Die verblüffenden Neuigkeiten zur fiktiven Schadensabrechnung haben sicherlich viele von Ihnen geschockt. Wir haben auch dieses spektakuläre Thema zum Schadensrecht kurzentschlossen in die Agenda des 12. Autorechtstages aufgenommen. Bereits im Update zur Schadensregulierung am Vormittag des ersten Veranstaltungstages werden Sie die Referenten mit der Problematik vertraut machen, welche am Abend im Rahmen einer Podiumsdiskussion vertieft wird, die unter dem mit einem Fragezeichen versehenen Motto „Tod oder Scheintod der fiktiven Abrechnung?“ steht.

Sie sehen, die Überschrift stimmt und wir haben nicht zuviel versprochen.

>>> Zur Anmeldung des 12. Deutschen Autorechtstags

>>> Zur Agenda des 12. Deutschen Autorechtstags

 

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Autorechtstag vom 18. - 19. März wieder auf dem Petersberg. 

Zwei Jahre Zwangspause vom geschichtsträchtigen Ort und vorübergehender Umzug ins MARITIM am Fuß des Drachenfels waren vorordnet, um das historische Gebäude mitsamt Hotel auf den neusten Stand zu bringen. Nun tagen Deutschlands Blech-Juristen und die an deren Themen Interessierten wieder hoch über dem Rhein.

(Bild links: Zurück auf dem Petersberg: Der VIP-Oldtimer-Shuttle des Deutschen Autorechtstags)

BVfK-Mitgliederinformationen zum Deutschen Autorechtstag 2019

BVfK-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen. Informieren Sie sich hier:

>>> Zur Anmeldung des 12. Deutschen Autorechtstags

>>> Zur Agenda des 12. Deutschen Autorechtstags

 

 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag

Leitung/Vorstand: Prof. Dr. Ansgar Staudinger; RA Dr. Kurt Reinking; BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball. Beirat: Silvia Schattenkirchner, Ulrich Dilchert, Ansgar Klein, Marcus Gülpen. Veranstalter: ADAC eV; BVfK eV; ZDK eV. c/o BVfK e.V. Bundeskanzlerplatz / Reuterstr.241 D-53113 Bonn. Verantwortlich: Ansgar Klein. Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FA.

 

www.deutscher-autorechtstag.de  info@deutscher-autorechtstag.de

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